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AGB

AGB Feuerdorf GmbH v1.10

I Feuerdorf Website / Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
I.1. Die Webseite www.feuerdorf.at wird von der Feuerdorf GmbH, Utendorfgasse 2A/8, 1140 Wien, FN 455140 z des HG Wien (nachfolgend Feuerdorf genannt) betrieben.
I.2. Feuerdorf ist die Betreiberin von Grillhütten und Grill-Lounges für, in welchen von Feuerdorf verkaufte Speisen gegrillt und Getränke (Leistungsbeschreibung siehe Punkt II.1.) konsumiert werden können. Auf alle Verträge welche zwischen den Besteller einer dieser Grillhütten (nachfolgend Besteller genannt) samt Kulinarik und gastronomischer Dienstleistung mit Feuerdorf geschlossen werden, finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Anwendung.
I.3. BenutzerInnen (nachfolgend Kunde genannt) des Feuerdorfes Online Portals erklären sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Wir bitten daher jeden Kunden die AGB gewissenhaft zu lesen. Sollten Sie etwaige Fragen zu unseren AGB haben, so bitten wir Sie uns auf folgenden Wegen zu kontaktieren: hallo@feuerdorf.at (E-Mail)

Begriffsbezeichnungen:
Besteller: jener Kunde, welcher über das Buchungstool bzw. telefonisch oder per E-Mail eine/mehrere Grillhütte(n), eine Grill-Lounge, die Salettl Bar und/oder ein Grillseminar bucht – somit Vertragspartner von Feuerdorf.
Gäste: alle Personen, welche in einer Grillhütte, bzw. einer Grill-Lounge Leistungen von Feuerdorf konsumieren, bzw. für welche die Grillhütte oder Grill-Lounge vom Hüttenbesteller gebucht wurde.
Grillhütte: eine Holzhütte für max. 13 Erwachsene mit einem Holzkohle-Griller in der Mitte der Hütte, samt Ausstattung (Sitzgelegenheit samt Tisch, Geschirr, Gläser, Kühlschränke, Utensilien für das Grillen).

Grill-Lounge: ein abgetrennter Bereich im Gastgarten für max. 32 Erwachsene mit einem Gasgriller samt Ausstattung (Sitzgelegenheit samt Tisch, Geschirr, Gläser, Kühlschränke, Utensilien für das Grillen).
Salettl Bar: eine Holzhütte für max. 50 Personen (stehend) mit Bar und Stehtischen, welche öffentlich zugänglich und zentraler Treffpunkt für alle Hüttengäste ist; kann auch in Kombination mit einer Grillhütte oder auch eigenständig gebucht werden.
Grillevent: grillen von Speisen am in der Hütte befindlichen Holzkohle-Griller bzw. am Gas-Griller in der Grill-Lounge für den gebuchten Zeitraum. (Mittags- und Nachmittags-Hütten bzw. Grill-Lounges können ab der angegebenen Startzeit mind. 3 Stunden genutzt werden. Auch länger, wenn die Hütte bzw. die Grill-Lounge danach frei sein sollte. Abendhütten bzw. Grill-Lounges ab 18 Uhr können bis Mitternacht genutzt werden).
Kulinarik: das vom Besteller gebuchte Menü bzw. Grillthema bzw. Grillbuffet (Speisenzusammenstellung gemäß Feuerdorf-Website) für die Gäste der Grillhütte, der Grill-Lounge und/oder der Salettl Bar (Grillbuffet).
Exklusivbuchung: Buchung aller Grillhütten inkl. Salettl Bar samt Kulinarik und Servicepersonal (gesamtes Feuerdorf) durch einen Besteller.
Grillseminar: Schulung mit dem Zweck über verschiedene Grilltechniken zu informieren; wird von Feuerdorf oder einem qualifizierten Partnerunternehmen im Feuerdorf veranstaltet.

II.Geschäftsinhalt/Leistungsbeschreibung
II.1.
 Feuerdorf bietet Grillhütten, Grill-Lounges bzw. eine Salettl Bar über die Website www.feuerdorf.at an. Das Leistungspaket (Grillhütte bzw. Grill-Lounge) umfasst eine Grillhütte bzw. Grill-Lounge samt Kulinarik (Speisen und Getränke gemäß Menü-Liste der Feuerdorf-Website) und eingeschränktem Service für einen bestimmten Zeitraum. Das Grillen der Speisen wird von den Gästen vorgenommen (Grillmeister). Es gibt mehrere Menüs mit unterschiedlichen Speisenumfang und unterschiedlichen Preisen zur Auswahl für den Kunden. Der Besteller sucht im Zuge der Buchung einer Grillhütte bzw. einer Grill-Lounge über das Buchungstool auch das gewünschte Menü für die Gäste aus. Nachspeisen können von den Gästen direkt in der Hütte beim Kellner á la carte bestellt werden. Eine Auswahl von Getränken steht in der Grillhütte bzw. in der Grill-Lounge im Kühlschrank für die Gäste bereit.
II.2. Feuerdorf stellt eine voll ausgestattete Grillhütte bzw. in der Grill-Lounge (samt aller Utensilien für das Grillen, Geschirr und Besteck, die vom Kunden gebuchten Speisen und eine Auswahl von Getränken), sowie einen Kellner für eingeschränkte Serviceleistungen, zur Verfügung.
II.3. Es kann auch die im Feuerdorf befindliche Salettl Bar von Besteller gebucht werden; eine Exklusivbuchung der Salettl Bar (geschlossene Gesellschaft) ist aber nur im Umfang einer Exklusivbuchung des gesamten Feuerdorfes (alle Grillhütten samt Salettl Bar) oder individuell nach Verfügbarkeit aufgrund gesonderter Vereinbarung möglich. Das Leistungspaket (Salettl Bar) umfasst bei einer Exklusivbuchung der Salettl Bar verschiedene Grillbuffet-Variationen, welche zur Auswahl stehen und online unter www.feuerdorf.at/buchen bestellt werden können. Getränke können vom Besteller direkt vor Ort oder vorab nach Vereinbarung vorbestellt werden. Die Raumkapazität in der Salettl Bar umfasst 50 Personen stehend – für den Fall einer Exklusivbuchung samt Grillbuffet reduziert sich die Kapazität auf 40 Personen. Für eine Exklusivbuchung der Salettl Bar ist eine Mindestteilnehmerzahl von 13 Personen erforderlich. Ausstattung der Salettl Bar: Bar, Stehtische, Barhocker, Tonanlage, Flatscreen für Präsentationen.
II.4. Bei einer Exklusivbuchung des gesamten Feuerdorfes werden alle Grillhütten samt Salettl Bar, Kulinarik und Servicepersonal von Feuerdorf zur Verfügung gestellt. Zusatzleistungen (zB technisches Equipment, Darstellungen, Showeinlagen, Sicherheitsdienst usw.) kann nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung auf Wunsch des Bestellers von Feuerdorf organisiert werden.
II.5. Änderungen des Leistungsumfanges der Menüs und der Reservierungszeiten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, werden jedoch dem Besteller im Anlassfall zumindest 24 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Grillevents bekannt gegeben. Für diese zumutbaren Änderungen erfolgt keine Entschädigung von Seiten Feuerdorf an den Besteller.
II.6. Grillseminare sind online über www.feuerdorf.at/grillseminare buchbar und finden je nach Witterungsverhältnissen in- oder outdoor am Gelände des Feuerdorfes statt. Die Konsumation der gemeinsam zubereiteten Speisen erfolgt in der Salettl Bar. Das Leistungspaket bei einem Grillseminar umfasst die Seminargebühr, alle Lebensmittel für das Seminar und 3 Getränkebons (für entweder alkoholfreie Getränke, Bier, Wein, Kaffee oder Punsch). Die Seminardauer beträgt ca. 3 Stunden und die Mindestteilnehmeranzahl beträgt 10 Personen, maximal können 20 Personen an einem Seminar teilnehmen.

III Buchung/Bezahlung
III.1. Die Buchung einer Grillhütte, einer Grill-Lounge bzw. der Salettl Bar erfolgt über das Internet unter www.feuerdorf.at.
III.2. Bei der Buchung einer Grillhütte bzw. einer Grill-Lounge ist eine Anzahlung des Gesamtpreises für die Grillhütte bzw. der Grill-Lounge und die gebuchten Menüs für die Gäste zu leisten. Der Anzahlungsbetrag wird dem Besteller im Zuge der Buchung exakt bekannt gegeben. Die Zahlung der bei der Buchung der Grillhütte bzw. der Grill-Lounge anfallenden Anzahlung erfolgt unverzüglich mittels Kreditkarte.
III.3. Bei der Buchung eines Grillbuffet (Exklusivbuchung Salettl Bar) ist eine Anzahlung des Gesamtpreises für das Grillbuffet zu leisten. Für die Exklusivbuchung der Salettl Bar fällt keine Raummiete an. Der Anzahlungsbetrag wird dem Besteller im Zuge der Buchung exakt bekannt gegeben. Die Zahlung der bei der Buchung eines Grillbuffet anfallenden Anzahlung erfolgt unverzüglich mittels Kreditkarte.
III.4. Bei einer Exklusivbuchung des Feuerdorfes gemäß Punkt II.4. ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises (Hüttenmiete, Kulinarik, ev. Leistungen durch Dritte) binnen 3 Tage nach Buchung zu leisten. Der Anzahlungsbetrag wird dem Besteller im Zuge der Buchung exakt bekannt gegeben. Die Zahlung der bei der Buchung der Grillhütte anfallenden Anzahlung erfolgt binnen 3 Tagen mittels Kreditkarte bzw. bei gesonderter Vereinbarung mittels vereinbarter Zahlungsart. Der Restbetrag der gebuchten Leistungen ist bis 14 Tage vor dem Grillevent zu bezahlen. Dem Besteller wird von Feuerdorf rechtzeitig vorher die Rechnung übermittelt.
III.5. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird das Kreditkarteninstitut direkt nach Buchung mit dem Einzug des Rechnungsbetrages beauftragt und die Buchungsbestätigung wird sofort an den Besteller per E-Mail übermittelt. In Ausnahmefällen (nicht bei der Buchung eines Grillbuffet) kann eine Zahlung mittels Rechnung vereinbart werden, dann ist die Anzahlung binnen 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Bezahlung per Rechnung wird die Buchungsbestätigung erst nach vollständigen Eingang der Zahlung bei Feuerdorf an den Besteller übermittelt.
III.6. Sollte der Anzahlungsbetrag am dritten Werktag nach der Buchung bzw. der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage vor dem Grillevent bei einer Exklusivbuchung noch nicht am Konto von Feuerdorf eingelangt sein, wird die Buchung der Grillhütte bzw. eines Grillbuffets bzw. die Exklusivbuchung von Feuerdorf automatisch storniert (dies betrifft nicht die Anzahlung von Leistungen Dritter, sofern die Kosten dieser Leistungen noch nicht exakt bekannt sind; die Anzahlung dieser Kosten muss binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Anzahlung vom Besteller bezahlt werden). Später einlangende Beträge werden dem Zahler über das gleiche Zahlungsmittel mit welchem die Anzahlung beglichen wurde und unter Abzug der angefallenen Spesen/Kosten zurückbezahlt.
III.7. Die Buchung eines Grillseminars erfolgt online über www.feuerdorf.at/grillseminare. Der online ausgewiesene Seminarbetrag ist vom Besteller unverzüglich nach Buchung des Seminares und nach Erhalt der Rechnung mittels Kreditkarte zu bezahlen. Der Vertragsabschluss erfolgt wie bei der Buchung einer Grillhütte (Punkt IV), mit der Ausnahme, dass der gesamte Seminarbetrag unverzüglich nach der Rechnungszusendung fällig ist.

IV Vertragsabschluss
IV.1.
 Bei der Buchung einer Grillhütte bzw. einer Grill-Lounge samt Kulinarik für ein Grillevent bzw. eines Grillbuffet (Salettl Bar) über die Feuerdorf Website, gibt der Besteller seine Daten und eine E-Mail-Adresse bekannt, an welche die Buchungsbestätigung übermittelt wird. Wenn der Besteller nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB und Datenschutzbestimmungen eine Grillhütte bzw. eine Grill-Lounge samt Kulinarik bzw. Grillbuffet (Salettl Bar) bucht, gibt er ein verbindliches Angebot an Feuerdorf ab. Vor der Abgabe des Angebotes hat der Besteller nochmals die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls nochmals zu ändern. Feuerdorf nimmt dieses Angebot durch die Versendung der Buchungsbestätigung an. Ein Vertrag kann in Ausnahmefällen alternativ auch telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden.
IV.2. Für den Fall, dass eine Grillhütte bzw. eine Grill-Lounge samt Kulinarik bzw. Grillbuffet (Salettl Bar) vom Besteller telefonisch gebucht wird, müssen zusätzlich zur telefonischen Auskunft auch alle Daten im Buchungstool auf der Feuerdorf Website eingegeben werden und die Buchung über das Buchungstool durchgeführt werden.
IV.3. Der Ablauf einer Buchung per E-Mail gestaltet sich derart, dass Feuerdorf an den Besteller ein schriftliches Angebot übermittelt, welches vom Besteller schriftlich bestätigt und an Feuerdorf per E-Mail übermittelt werden muss.
IV.4. Die Exklusivbuchung des gesamten Feuerdorfes erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarung immer schriftlich oder per E-Mail. Der Besteller gibt bei einer Exklusivbuchung seine Daten und eine E-Mail Adresse bekannt, an welche die Buchungsbestätigung übermittelt wird. Wenn der Besteller nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB und Datenschutzbestimmungen, nach Überprüfung aller Leistungen und Preise (auch Leistungen Dritter) eine Exklusivbuchung an Feuerdorf übermittelt, gibt er ein verbindliches Angebot an Feuerdorf ab. Feuerdorf nimmt dieses Angebot durch die Versendung der Buchungsbestätigung an.
IV.5. Der Besteller erhält seine Buchungsbestätigung erst nach dem Abschluss der Zahlungstransaktion. Für die Durchführung der Transaktion, wird der Besteller auf die gesicherte Maske des Zahlungsbearbeitungsgateways weitergeleitet. Zum Zeitpunkt der Zahlung gibt der Karteninhaber seine Kartendaten in die Datenbank des Zahlungsbearbeitungsgateways ein. Auf diesem Server werden dann die Transaktionsdaten gespeichert. Feuerdorf trägt keine Haftung für Schäden aufgrund einer Unrichtigkeit sowie Ungenauigkeit bei der Eingabe der verwendeten Kartendaten.
IV.6. Bei Betrugsverdacht benachrichtigt Feuerdorf umgehend den Zahlungsbearbeitungsgateway. Bei vermuteten Betrugsfällen bei der Zahlungsabwicklung wird die Zahlungstransaktion für unbestimmte Zeit stillgelegt und es obliegt Feuerdorf, das vom verdächtigten Kunden gebuchte Grillevent durchzuführen oder nicht. Für den Fall, dass das Grillevent nicht durchgeführt wird, wird der Besteller vorab schriftlich verständigt.
IV.7. Die Buchungsbestätigung wird auf elektronischem Weg an die vom Besteller bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
IV.8. Feuerdorf übernimmt keine Haftung für Tippfehler in der E-Mail-Adresse des Bestellers/Empfängers. Weiters übernimmt Feuerdorf keine Haftung für die postalische Übermittlung der Buchungsbestätigung. Feuerdorf ist nicht verantwortlich für verloren gegangene oder gestohlene Buchungsbestätigungen, ebenso wenig für von Feuerdorf nicht verschuldete verspätete Zustellungen von Buchungsbestätigungen (zB aufgrund technischer Schwierigkeiten).
IV.9. Der Besteller verpflichtet sich, die übermittelte Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seiner Buchung zu überprüfen. Bei einem offensichtlichen Fehler, bzw. einer offensichtlichen Abweichung zur Buchung wird die Buchungsbestätigung ausgetauscht, sofern der Kunde den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich anzeigt.
IV.10. Die aktuelle Version der AGB kann auch nach Vertragsabschluss auf der Website abgerufen werden.

V. Preis
V.1. Der am Tag der Buchung auf der Website angegebene Preis einer Grillhütte bzw. einer Grill-Lounge und der gebuchten Kulinarik bzw. Grillbuffet (Salettl Bar) sowie der Preis für die Teilnahme an einem Grillseminar, sind innerhalb einer laufenden Saison (Donaukanal: Oktober-März, Prater Winter: November-April, Prater Sommer: Juni-September) bindend. Vor Saison gebuchte Termine können Preisschwankungen und einer jährlichen Anpassung unterliegen. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
V.2. Für den Fall der postalischen Versendung einer Buchungsbestätigung verrechnet Feuerdorf einen pauschalen Kostenersatz inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für den Versand. Die Höhe der Kostenpauschale richtet sich nach der Versandadresse (Inland, Ausland, Übersee).
V.3. Die Abrechnung der konsumierten Getränke und der bestellten Speisen (Menüs, Grillbuffet) erfolgt am Ende des Grillevents (Ausnahme Exklusivbuchung). Die konsumierten Getränke werden vom Kellner gezählt und in die Gesamtrechnung aufgenommen. Die Gesamtrechnung ist abzüglich der bereits bezahlten Anzahlung beim Kellner in bar oder mit Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen. Anzahlungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese am Konto der Feuerdorf GmbH bereits eingelangt sind. Teilrechnungen können aus logistischen Gründen nicht ausgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mitgebrachte Speisen und Getränke nicht erlaubt sind. Im Falle von Zuwiderhandeln oder im Zuge der Reservierung nicht dementsprechend übermittelte Information wird ein Stoppelgeld in Rechnung gestellt.
V.4. Bei einer Exklusivbuchung wurden die vor dem Event bekannten Kosten für die gebuchten Leistungen bereits bezahlt (siehe Punkt III.4.). Der Besteller erhält am Tag nach der Veranstaltung die Endabrechnung (Getränke, Nachspeisen, ev. Leistungen Dritter usw.). Die Endabrechnung ist mit Rechnungszustellung fällig und prompt – spätestens jedoch nach 10 Werktagen – zu bezahlen.

VI. Rücktritt durch Feuerdorf
Bis zum Beginn der Durchführung des Grillevents gemäß der Buchung ist Feuerdorf berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere,
1. wenn die Durchführung des Grillevents aufgrund von Eigenschaften in der Person der Gäste nicht vorgenommen werden kann (insbesondere bei starker Alkoholisierung der Gäste oder Beeinträchtigung durch Drogen)
2. bei höherer Gewalt
3. bei Änderung der gesetzlichen/behördlichen Lage, die eine Durchführung des Grillevents beim Feuerdorf unmöglich macht.
4. Wenn die Mindestteilnehmeranzahl (Grillseminar 10 Personen) nicht erreicht wird – hier informiert Feuerdorf bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bzw. telefonisch den Besteller und gibt Ersatztermine bekannt.
In den oben genannten Fällen des Punkt VI.2. bis VI.4. erhält der Besteller den bezahlten Preis zurück sofern er keinen Ersatztermin wahrnehmen kann.

VII. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von Feuerdorf angebotenen Grillevents um eine Freizeitbetätigung handelt und somit eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG vorliegt. Der Kunde ist somit nicht berechtigt, den im Wege des Fernabsatzes geschlossen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Sollte der Kunde den gebuchten Termin nicht wahrnehmen oder vom Vertrag zurücktreten, wird auf allfällige Stornogebühren hingewiesen, die im Detail in Punkt VIII. angeführt sind.

VIII. Stornobedingungen
Eine Stornierung der Grillevents durch den Besteller kann bei
VIII.1. der Buchung von 1 bis 2 Grillhütten samt Kulinarik:
bis zu 21 Tagen vor der Durchführung des Grillevents kostenlos vorgenommen werden.
Danach werden von Feuerdorf folgende Stornosätze verrechnet:
Stornierung 20-15 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes*
Stornierung 14-8 Tage vor der Veranstaltung: 70 % des Auftragswertes*
Stornierung 7 oder weniger Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes*
(*Auftragswert besteht aus Anzahlung, Miete und vorbestellten Speisen und Getränke aller Personen)

VIII.2. bei der Buchung ab 3 Grillhütten bis zu einer Exklusivdorfbuchung (gesamtes Feuerdorf) samt Kulinarik:
bis zu 60 Tagen vor der Durchführung des Grillevents kostenlos vorgenommen werden.
Danach werden von Feuerdorf folgende Stornosätze verrechnet:
Stornierung 59-30 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des Auftragswertes*
Stornierung 29 oder weniger Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes*
(*Auftragswert besteht aus Anzahlung, Miete, vorbestellten Speisen und Getränke(pakete) aller Personen, ev. gebuchte Zusatzleistungen und Leistungen Dritter)

VIII.3. bei der Buchung einer, oder mehrerer Grill-Lounges
bis zu 4 Tagen vor der Durchführung des Grillevents kostenlos vorgenommen werden.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grill-Lounges nur bedingt durch Schirme vor Wind und Regen geschützt sind. Der Kunde trägt das volle Risiko für mögliche wetterbedingte Beeinträchtigungen oder den Abbruch des Grillevents.
Stornierung 3 oder weniger Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes*
(*Auftragswert besteht aus Anzahlung, Miete, vorbestellten Speisen und Getränke(pakete) aller Personen, ev. gebuchte Zusatzleistungen und Leistungen Dritter)

VIII.4. bei der Buchung der Salettl Bar (samt Grillbuffet):
bis zu 21 Tagen vor der Durchführung des Grillevents kostenlos vorgenommen werden.
Danach werden von Feuerdorf folgende Stornosätze verrechnet:
Stornierung 20-15 Tage vor der Veranstaltung: 20 % des Auftragswertes*
Stornierung 14-4 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes*
Stornierung 3 oder weniger Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes*
(*Auftragswert besteht aus Anzahlung, vorbestelltes Grillbuffet, ev. vorbestellte Getränke)

VIII.5. bei der Buchung eines Grillseminars:
bis zu 20 Tage vor der Durchführung des Grillseminars kostenlos vorgenommen werden.
Danach werden von Feuerdorf folgende Stornosätze verrechnet:
Stornierung 19 oder weniger Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes*
(*Auftragswert besteht aus Seminargebühr)

VIII.6. Sofern es der Feuerdorf GmbH möglich ist, einen Ersatz für die gebuchte Hütte, bzw. die Grill-Lounge zu finden, wird der Stornobetrag von der angegebenen Kreditkarte nicht abgebucht bzw. in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch wenn der Besteller für einen Ersatz sorgt.
VIII.7. Für die Rückzahlung des Preises (abzüglich der verrechneten Stornogebühren) wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Besteller/Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, dass zwischen Besteller und Feuerdorf ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

IX. Haftung und Gewährleistung
IX.1. Bei Schäden, die auf einer leichten Fahrlässigkeit beruhen, wird die Haftung von Feuerdorf ausgeschlossen. Die Haftung von Feuerdorf für Personenschäden bleibt unberührt.
IX.2. Für Verletzungen aufgrund von Handlungen welche der Hüttenordnung bzw. Grill-Lounge-Ordnung (Merkblatt in jeder Grillhütte bzw. Grill-Lounge) widersprechen wird von Feuerdorf keine Haftung übernommen.
IX.3. Für Schäden oder starke Verunreinigungen in den Grillhütten, den Grill-Lounges und am Gelände haftet der die Schäden bzw. Verunreinigung verursachende Gast. Sofern dieser nicht eindeutig eruiert werden kann, haftet der Besteller der betroffenen Grillhütte, bzw. der Grill-Lounge.
IX.4. Für Kinder und Jugendliche haften deren Eltern oder volljährige Begleitpersonen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht einer volljährigen Begleitperson in einer Grillhütte bzw. Grill-Lounge verweilen.

X. Missbrauch / Gewerbliche Nutzung
Der gewerbliche Wiederverkauf von Feuerdorf Leistungen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Punktes behält sich Feuerdorf alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Punktes und unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhanges verpflichtet sich der Zuwiderhandelnde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,-. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Feuerdorf vor.

XI Voraussetzungen für die Teilnahme / Bedingungen der Hüttenbenützung
XI.1. Der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter verpflichtet sich bis 10 Minuten vor Beginn der Durchführung des Grillevents im Hüttendorf einzutreffen.
XI.2. Der Besteller verpflichtet sich die Buchungsbestätigung in elektronischer Form (E-Mail) oder ausgedruckt, bzw. in Papierform mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit die Buchungsbestätigung am Handy vorzuweisen. Die Buchungsbestätigung muss klar und deutlich lesbar sein.
XI.3. Feuerdorf ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob die, die Buchungsbestätigung vorweisende Person auch die Person ist, welche das Grillevent rechtmäßig gebucht hat. Feuerdorf haftet diesbezüglich nicht für entstandene Schäden.
XI.4. Alle Gäste einer Grillhütte, bzw. einer Grill-Lounge erhalten bei Bezug der Hütte vom Kellner eine ausführliche Unterweisung bezüglich der Benützung der Hütte bzw. der Grill-Lounge (Merkblatt Hüttenordnung bzw. Grill-Lounge-Ordnung liegt in jeder Hütte bzw. Grill-Lounge auf und ist von jedem Gast einzuhalten), einzuhaltende Vorsichtmaßnahmen, Durchführung des Grillens und Verhalten im Notfall. Die im Zuge dieser Unterweisung vom Kellner gegebenen Informationen sind vom Besteller mit der Übernahme des Speisen- und Getränkestandes in den Kühlschränken zur Kenntnis zu nehmen.
XI.5. Die Getränke werden aus dem Getränke-Kühlschrank von den Gästen selbst entnommen. Alle konsumierten Getränke werden am Ende des Abends vom Kellner in die Endabrechnung aufgenommen und abgerechnet. Es besteht die Möglichkeit noch während des Grillabends beim Kellner Getränke nach zu bestellen.
XI.6. Das Geschirr wird in der Grillhütte bzw. Grill-Lounge zur Verfügung gestellt. Nach Gebrauch des Geschirrs soll dieses von den Gästen in die vorgesehenen Schmutzboxen gestellt werden. Diese Schmutzboxen werden vom Kellner abgeholt. Der Kellner bringt bei Bedarf zusätzliches sauberes Geschirr.
XI.7. In jeder Grillhütte befindet sich eine Kellner-Glocke. Bei Fragen können Gäste diese Kellner-Glocke betätigen. In der Grill-Lounge ist der Kellner durch in einem Gastgarten übliche Kontaktaufnahme zu erreichen. Ebenso, sollte noch zusätzliches Geschirr benötigt werden, oder wenn zusätzliche Getränke beim Kellner bestellt werden. Es dürfen von den Gästen keine Getränke oder Speisen selbst mitgebracht und in der Grillhütte verzehrt werden. Ein Zuwiderhandeln wird mit Stoppelgeld/Korkgeld/Zapfengeld bzw. Gabelgeld geahndet. Außer es wurde vor dem Besuch etwas anderes schriftlich vereinbart.
XI.8. Auf der Feuerstelle darf nur das zur Verfügung gestellte Feuerholz verbrannt werden. Abfälle jeglicher Art sind im bereit gestellten Mistkübel zu entsorgen. Es dürfen gleichzeitig nur jeweils zwei Scheite des bereitgestellten Grillholz auf die glühende Feuerstelle gelegt werden. Ein Zuwiderhandeln dieser Bestimmung kann nicht nur rechtliche Folgen nach sich ziehen, sondern gegebenenfalls dazu führen, dass das Grillen von Feuerdorf abgebrochen werden muss. In diesem Fall gibt es keine Kostenrückerstattung und werden auch die bereits konsumierten Getränke sofort verrechnet.
XI.9. Aus Sicherheitsgründen wird dem Grillmeister (ist die Person in der Gästerunde, die das Grillen übernehmen möchte) empfohlen, die zur Verfügung gestellte Grillschürze und die Grillhandschuhe unbedingt zu verwenden. Diese sind pro Grillhütte in doppelter Ausführung vorhanden und können auch gerne nach dem Grillen käuflich erworben werden. Beim Nichterwerb sind diese in der Hütte zu hinterlassen.
XI.10. Drogen und andere verbotene Stoffe sind nicht erlaubt und werden ausnahmslos sofort zur Anzeige gebracht.
XI.11. Die Grillhütten bzw. die Grill-Lounges sind in dem ordentlichen Zustand des Vorfindens auch wieder zu verlassen. Für Schäden oder starke Verunreinigungen in den Grillhütten, den Grill-Lounges und am Gelände des Hüttendorfes haftet der Besteller.
XI.12. In den Grillhütten befindet sich ein roter Alarmknopf, welcher bei unmittelbarer Gefahr unverzüglich betätigt werden muss, sodass das Personal des Feuerdorfes ohne Verzug einschreiten und bei Bedarf Hilfe holen kann.
XI.13. Haustiere sind in den Grillhütten grundsätzlich nicht erlaubt. Anfragen für Ausnahmen an hallo@feuerdorf.at
XI.14. Das Rauchen ist nur in den extra beschilderten Raucher-Bereichen erlaubt.
XI.15. Die Mindestteilnehmerzahl bei einer Grillhütten Buchung beträgt 8 Personen, bei einer Grill-Lounge Buchung 8 (Lounge 1) bzw. 17 Personen (Lounge 2), bei einer exklusiven Salettl Bar Buchung 15 Personen und bei einem Grillseminar 10 Personen.

XII Schutzrechte
XII.1. Die Inhalte der Website sowie jede erforderliche Software, die in Zusammenarbeit mit Feuerdorf eingesetzt wird, sind Gegenstand von Schutzrechten und enthalten vertrauliche Informationen, die durch Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt sind.
XII.2. Die Benutzung der Feuerdorf Homepage inklusive des darin vorhandenen Inhalts sowie deren Software, für nicht rechtmäßige Aktivitäten und (Weiter)Verkaufszwecke, für Werbe- oder Firmenzwecken, sowie sonstige Arten der Vorteilsnahme daraus (zB Vermittlung der Grillevents), ist strengstens verboten. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Punktes und unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhanges verpflichtet sich der Zuwiderhandelnde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 10.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Feuerdorf vor.
XII.3. Mit der Anerkennung dieser AGB gilt als vereinbart, dass Inhalte von Feuerdorf oder Dritten, in der Werbung, auf der Feuerdorf Website sowie in der Feuerdorf Software durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.
XII.4. Sofern sich Feuerdorf oder die betreffenden Dritten nicht schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dürfen Werke, die auf der Website und der Feuerdorf Software abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, oder auf der Feuerdorf Software beruhen, weder ganz noch teilweise für eigene oder fremde Zwecke genutzt, geändert, vermietet, verleast, verliehen, verkauft, vertrieben oder umgestaltet werden.

XIII Datenverwendung / Werbung
XIII.1. Die Gäste sind damit einverstanden, dass evtl. gemachte Fotos, TV- oder Filmaufnahmen während der gebuchten Veranstaltung zu Werbezwecken von Feuerdorf zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden können, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Jeder Gast kann seine diesbezügliche Zustimmung jederzeit widerrufen.
XIII.2. Die Gäste erklären sich mit der elektronischen Verarbeitung ihrer Kontaktdaten zu Werbezwecken sowie mit Informationszusendungen per E-Mail und per Post durch Feuerdorf einverstanden. Jeder Gast kann seine diesbezügliche Zustimmung jederzeit widerrufen.
XIII.3. Alle gesammelten Kundendaten obliegen dem österreichischen Datenschutzgesetz. Datenschutzbestimmungen der Feuerdorf GmbH siehe www.feuerdorf.at/datenschutz.

XIV. Marken
„Feuerdorf“, die Feuerdorf Logos und Schriftzüge, Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen sind eingetragene Marken von Feuerdorf. Ohne vorherige Zustimmung dürfen diese Marken nicht veröffentlich oder in sonst irgendeiner Weise genutzt werden. Sämtliches Bild- und Textmaterial darf nur mit Zustimmung von Feuerdorf verwendet werden.

XV. Änderungen der AGB
Feuerdorf behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der Website und Feuerdorf Software abrufbaren AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt. Die jeweils aktuelle Version der AGB steht unter www.feuerdorf.at zum Abruf zur Verfügung.

XVI. Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges
XVI.1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Feuerdorf GmbH in Wien.
XVI.2. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind.
XVI.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
XVI.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber Feuerdorf oder einem Dritten abgegebenen werden, bedürfen der Schriftform. Der Schriftform bedarf auch eine Änderung dieser Schriftformklausel.

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